Notwendige Schritte
Einige Schritte müssen die Studierenden vor ihrer Ankunft absolvieren, andere in den ersten Wochen in der Schweiz.
Vor Ihrer Ankunft in der Schweiz
- Studierende mit EU-/EFTA-?Staatsangeh?rigkeit: Sie ben?tigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz und müssen nichts vor der Ankunft unternehmen.
- Studierende ohne EU-/EFTA-?Staatsangeh?rigkeit: Wenn Sie ein Visum ben?tigen, befolgen Sie für das Visumverfahren die Anweisungen, die Sie von der Mobilit?tsstelle erhalten. Das Verfahren kann bis zu drei Monate dauern, weshalb das rechtzeitige Beantragen des Visums entscheidend ist.
Diese Kosten h?ngen stark vom pers?nlichen Lebensstil ab, weshalb die folgenden Informationen nur grobe Richtwerte darstellen.
Das Migrationsamt des Kantons Zürich erachtet einen Betrag von CHF 1750 pro Monat als notwendig, worin individuelle Ausgaben für Kleider, Freizeit, Telefon, Unvorhergesehenes nicht enthalten sind. (Studierende des D-BSSE finden den Betrag der Basler Beh?rden im Merkblatt unten.) Die Unterkunft ist in der Regel der gr?sste Kostenpunkt, da die Nachfrage hoch und das Angebot sehr beschr?nkt ist.
Sie zahlen keine Studiengebühren der ETH.
Zimmerpool für Austauschstudierende
Die Zimmer-? und Wohnungsvermittlung der Universit?t Zürich (UZH) und der ETH verfügt über eine begrenzte Anzahl von Zimmern für Austauschstudierende, die haupts?chlich von der WOKO zur Verfügung gestellt werden. Ein Teil der Austauschstudierenden erhalten Informationen und den Bewerbungslink per E-?Mail oder in ihrem Zulassungsschreiben, sobald sie an der ETH angenommen wurden, und sollten sich sofort bewerben. (Die Zürcher Hochschulen verwalten direkt keine Unterkünfte für Studierende.)
Die vermittelten Zimmer sind meist vollst?ndig m?blierte Einzelzimmer in Wohngemeinschaften, inkl. Bettw?sche und Internetanschluss (WLAN oder LAN). In der Regel werden das Bad, die eingerichtete Küche und das Wohnzimmer geteilt. Wohngemeinschaften sind normalerweise gemischt?geschlechtlich.
Kein Zimmer aus dem Pool reserviert für Austauschstudierende
Einige Studierende haben keinen Anspruch auf den Zimmerpool oder erhalten aufgrund der geringen Anzahl kein Zimmer aus dem Pool. Sie sollten die Informationen unten nutzen, intensiv suchen und die Suchportale t?glich überprüfen, da die Angebote oft sehr kurzfristig ver?ffentlicht werden.
- Freier Wohnungsmarkt: Die Bedingungen sind sehr unterschiedlich (mit oder ohne M?bel, Kochgelegenheit, Reinigung, Internet etc.). Kl?ren Sie Ihre Bedürfnisse, Ihr Budget und alle unklaren Punkte, bevor Sie sich entscheiden. Beachten Sie die hohen Mietpreise in Zürich (aufgrund der hohen Nachfrage).
- Suchen Sie eine Unterkunft, wenn Sie in Zürich sind: Weil die meisten Leute Sie vor Vertragsabschluss pers?nlich kennenlernen wollen, kann es einfacher sein, vor Ort eine Unterkunft zu finden. ?bernachten Sie zun?chst in einem Hostel oder Hotel und starten Sie Ihre Suche sofort. Nutzen Sie nebst der Online-Suche auch die vielen Anschlagbretter in den Hauptgeb?uden von ETH und UZH sowie in grossen Gesch?ften wie Coop und Migros.
- Suchen Sie ausserhalb der Stadt Zürich: Mit dem zuverl?ssigen ?ffentlichen Verkehrssystem kommen Sie von den meisten umliegenden Gemeinden schnell und einfach an die ETH – und ausserdem sind die Mieten ausserhalb der Stadt oft günstiger. Das gilt insbesondere für den Norden und Westen von Zürich, z.B. Dietikon, Dübendorf, Opfikon, Wallisellen, Winterthur, die im Kanton Zürich liegen. Wir empfehlen einen Wohnsitz im Kanton Zürich. (Hinweis: Die Informationen, die Sie bezüglich Aufenthaltsbewilligung, Visum und Krankenversicherung erhalten, gelten nur für den Kanton Zürich; die Mobilit?tsstelle ber?t nur über die Abl?ufe im Kanton Zürich. Zwischen den Kantonen k?nnen geringfügige Unterschiede bestehen).
- Mobilit?tsstudierende des D-?BSSE in Basel (Kanton Basel-?Stadt): Download Lesen Sie das separate englische Merkblatt (PDF, 173 KB).
Heyning-?Roelli-Stiftung
Diese Stiftung unterstützt mit Reise-? und Unterhaltsbeitr?gen begabte, aber auf zus?tzliche Finanzierung angewiesene Studierende aus dem Ausland, die einen Austausch an einer Schweizer Partnerhochschule absolvieren werden. Die Antr?ge werden sorgf?ltig geprüft und die am besten geeigneten Antr?ge erhalten Unterstützung.
Bewerbungsfrist
- 20. April, 24.00 Uhr MEZ des jeweiligen Jahrs für das kommende Herbstsemester
- 20. Oktober, 24.00 Uhr MEZ des jeweiligen Jahrs für das kommende Frühlingssemester
Zeno Karl Schindler Stiftung
Diese Stiftung bietet u.a. Unterstützung für Studierende der Ingenieur-? und Umweltnaturwissenschaften.
?Supervisors' scholarship for mobility students (incoming)? für Forschungsprojekte, Bachelor-? oder Master-?Arbeiten
竞彩足球app,竞彩投注app haben eigene finanzielle Mittel, über die sie frei verfügen. Sie k?nnen sich bei Ihrer Professur (Supervisor) nach der M?glichkeit eines Stipendiums aus deren Mitteln erkundigen.
Andere
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatuniversit?t, bei Stiftungen in Ihrem Herkunftsland und in Ihrer Regierung, ob es Stipendien für ein Auslandsstudium gibt. Die obige Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollst?ndigkeit und listet nur die uns bekannten Stipendien auf.
In Ihren ersten Wochen an der ETH
Zu Beginn Ihrer Zeit an der ETH werden Sie Ihren Studierendenausweis abholen.
Studierende auf 竞彩足球app,竞彩投注app Zürich
(Zus?tzliche ?ffnungszeiten werden kurz vor Semesterbeginn erg?nzt.)
Studierende auf 竞彩足球app,竞彩投注app Basel
Download vertical_align_bottom ?ffnen Sie das Merkblatt für mehr Informationen (PDF, 173 KB)- Sie ben?tigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie sich l?nger als 90 Tage in der Schweiz aufhalten (unabh?ngig von Ihrer Staatsangeh?rigkeit).
- Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen an Ihrem Wohnsitz anmelden. Die Bewilligung wird an Ihrem Wohnort ausgestellt.
- Ihre Aufenthaltsbewilligung wird für die von der ETH best?tigte Dauer Ihres Mobilit?tsaufenthalts ausgestellt. Diese Dauer l?uft ab dem Tag Ihrer Einreise in die Schweiz. Sie sollten darum nicht vor dem von uns best?tigten Studienbeginn auf der Mobilit?tsbest?tigung einreisen (?official confirmation of acceptance?). Das gilt insbesondere für alle Studierenden ohne EU/EFTA-?Staatsangeh?rigkeit (unabh?ngig von der Visumspflicht), auch wenn die Erm?chtigung zur Visumserteilung bzw. das ausgestellte Visum theoretisch eine frühere Einreise erlauben würde.
- Der Kanton Zürich verlangt von allen ausl?ndischen Staatsangeh?rigen, dass Sie w?hrend der gesamten Aufenthaltsdauer in der Schweiz über finanzielle Mittel von mindestens 1750 Schweizer Franken pro Monat verfügen.
Falls Sie noch keine Aufenthaltsbewilligung haben
chevron_right Erfahren Sie, wie Sie eine bekommenWenn Sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung haben
Sie haben zwei M?glichkeiten.
- Sie verl?ngern Ihre Aufenthaltsbewilligung im Kanton Ihrer Heimhochschule für die Dauer Ihres Mobilit?tsaufenthalts und behalten Ihre Adresse. In diesem Fall beantragen Sie nach Ihrer Ankunft in Zürich einen so genannten Wochenaufenthalt. Diese Option setzt voraus, dass Sie an den Wochenenden nach Hause fahren.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton Ihrer Heimhochschule aufgeben müssen, müssen Sie mindestens drei Monate im Voraus einen Kantonswechsel für den Umzug nach Zürich beantragen. Wenn das auf Sie zutrifft, senden Sie die folgenden Unterlagen an das Migrationsamt des Kantons Zürich (Adresse: Migrationsamt des Kantons Zürich, Berninastrasse 45, 8090 Zürich).
- Begleitschreiben (Betreff: "Gesuch um Kantonswechsel"). Erl?utern Sie ausführlich, warum Sie nach Zürich ziehen müssen und welche Pl?ne Sie nach Ihrem Mobilit?tsaufenthalt haben.
- Kopie der aktuellen Aufenthaltsbewilligung
- Kopie der Aufnahmebest?tigung zum Mobilit?tsaufenthalt an der ETH
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 1750 CHF pro Monat)
Nach Schweizer Gesetz müssen alle Personen, die l?nger als 90 Tage in der Schweiz wohnen, bei einer Schweizer Krankenversicherung versichert sein. Sie müssen sich nach Ihrer Ankunft in der Schweiz um dieses Thema kümmern.
- Studierende mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-?Land: Sie dürfen sich unter gewissen Bedingungen von dieser Pflicht befreien lassen, wenn sie eine Befreiung beantragen.
- Studierende mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land: Sie müssen gem?ss den Anweisungen des Schweizer Gesetzes versichert sein.
- Studierende ohne Schweizer Staatsangeh?rigkeit von Partnerhochschulen in der Schweiz müssen prüfen, dass sie bei einem Kantonswechsel oder der Anmeldung für Wochenaufenthalt versichert sind.
- chevron_right Erfahren Sie mehr über Schweizer Krankenversicherungen
- chevron_right Studierende aus EU-/EFTA-?L?ndern: Informieren Sie sich, was Sie tun M?SSEN
- chevron_right Studierende aus Nicht-?EU-/EFTA-?L?ndern: Informieren Sie sich, was Sie tun M?SSEN
- chevron_right Erfahren Sie, was Sie tun sollten, wenn Sie krank sind
- chevron_right Erhalten Sie schnell Antworten auf Fragen zur Krankenversicherung
- Wenn Sie eine schweizerische Krankenversicherung für internationale Studierende abgeschlossen haben oder wenn Sie Inhaber einer EHIC-Karte sind und eine Ausnahmegenehmigung beantragt haben, sind Sie für alle Unf?lle, die Sie erleiden, versichert. Das gilt jedoch nur, wenn Sie kein Einkommen haben. Stipendien oder Beihilfen werden nicht als Einkommen betrachtet.
- Wenn Sie eine zus?tzliche Anstellung haben, sollte die Unfallversicherung von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung ist freiwillig.
- Die ETH ist mit einem hohen Selbstbehalt gegen Sachsch?den versichert. Bei Sch?den an Einrichtung oder Ger?ten, welche durch Studierende grobfahrl?ssig verursacht worden sind (z.B. in Praktika oder bei Studien-?, Bachelor-? oder Master-?Arbeiten), kann die ETH die dafür verantwortliche Person ganz oder teilweise zur ?bernahme des Schadens verpflichten.
- Zur Deckung dieses Risikos empfiehlt die ETH Studierenden dringend, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie versichert gegenüber Dritten verursachte Personen-? und Sachsch?den. Sie deckt auch Risiken ausserhalb der ETH, aus denen teure Sch?den entstehen k?nnen (z.B. Mietersch?den, Sch?den an Mitbeteiligten in Unf?llen etc.). Versicherungspr?mien sind niedriger als die Kosten eines m?glichen Schadens.
- Die Privathaftpflichtversicherung wird oft in Kombination mit einer Hausratversicherung angeboten. Die Hausratversicherung deckt nebst Sch?den am Hausrat, welche durch Feuer und Wasser verursacht werden, abh?ngig vom Versicherungsvertrag z.B. auch Diebstahl. Für Studierende, die wertvolle Gegenst?nde (z. B. Laptops, Instrumente, Fahrrad etc.) besitzen, ist eine solche Versicherung gegebenenfalls empfehlenswert.
- Manche Vermieterinnen und Vermieter verlangen für den Abschluss eines Mietvertrages den Nachweis Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
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ETH-??Communitys (auf Englisch)
Von Studierenden für Studierende
Sie k?nnen von einer Vielzahl von Initiativen profitieren und sich auch einbringen: Büchermarkt, Fotografieren, Gaming, Musik, Nachhaltigkeit, Tanzen und vieles mehr.
?Erasmus Student Network? (ESN)
Alle Mobilit?tsstudierende k?nnen am ESN teilnehmen – ein Netzwerk, das kulturelle und soziale Anl?sse organisiert, Austausch-? und Gaststudierende unterstützt und weitere Dienstleistungen wie den Tandem-?Sprachaustausch oder auch das Buddy-?System in Zürich anbietet. Durch das Buddy-?System k?nnen Sie eine Ansprechperson kennenlernen, die zur Seite steht und Ihren Start erleichtert.
Tipp: Student Project House (SPH)
Das SPH ist eine offene Plattform für den Austausch von Ideen zwischen Studierenden aller Fachrichtungen. Hier erhalten Studierende auch Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Ideen. Auch Sie k?nnen vom ?ideaspace? und ?makerspace? des SPH profitieren. Zudem k?nnen Sie dort viele talentierte und motivierte Studierende kennenlernen. (Im SPH k?nnen keine Kreditpunkte erworben werden.)
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