Was heisst wissenschaftliche Integrität für die ETH-Forschenden?
Wissenschaftliche Integrit?t ist ein Schlüsselwert einer glaubwürdigen und exzellenten Lehre und Forschung und eine Voraussetzung für das Vertrauen in die Wissenschaft. Was Integrit?t für die Forschenden an der ETH und ihre t?gliche Arbeit bedeutet, wird nun bis Oktober diskutiert.
Integrit?t in der Wissenschaft ist eine Haltung, die sich in der t?glichen Arbeit einer Forschungsgruppe zeigt und im Umgang der Forschenden untereinander spiegelt. Selbstkritik, Transparenz und Fairness sind wesentliche Elemente dieser Haltung. Eine gelebte Integrit?t und eine ?gute wissenschaftliche Praxis? tragen zum Vertrauen in die Wissenschaft bei, da sich andere Forschende, Wirtschaft und Gesellschaft darauf verlassen k?nnen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse nach anerkannten Standards, redlich, transparent und wiederholbar erzeugt werden.
In diesem Sinn sind integres Verhalten und eine gute wissenschaftliche Praxis sowohl ein Merkmal als auch eine Voraussetzung exzellenter Wissenschaft. Wissenschaftliche Integrit?t ist ein zentraler Wert der ETH Zürich, dessen Anwendung in den ?Richtlinien für Integrit?t in der Forschung und gute wissenschaftliche Praxis an der ETH Zürich (Integrit?ts-Richtlinien, RSETHZ 414)? dargelegt ist.
Diskussion um neue ETH-Integrit?tsrichtlinien er?ffnet
Diese Integrit?ts-Richtlinien wurden 2008 in Kraft gesetzt und seither zweimal (2009, 2011) teilerg?nzt. Verschiedene Entwicklungen der letzten zehn Jahre (u.a. Open Science, Open Research Data, Interessenskonflikte) sowie die praktischen Erfahrungen der Forschenden, Fach- und Vertrauenspersonen der ETH haben nun eine umfassende ?berarbeitung der Richtlinien ausgel?st. Weiter gibt es neue, für die ETH relevante Regelwerke, so etwa der im Mai 2021 ver?ffentlichte externe Seite ?Kodex zur wissenschaftlichen Integrit?t? der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Dieser diente als Grundlage, um die Integrit?ts-Richtlinien der ETH Zürich entlang des Kodex zu prüfen, weiter zu pr?zisieren und zu erg?nzen.
Im Auftrag der Schulleitung hat die 2018 etablierte Kommission für gute wissenschaftliche Praxis (GWP-Kommission) einen Entwurf der totalrevidierten Integrit?ts-Richtlinien erarbeitet. Diesen hat die Schulleitung Ende Juni für eine breite interne Diskussion an der ETH freigegeben. Entsprechend wurde unter der Federführung des Vizepr?sidenten für Forschung, Detlef Günther, die Vernehmlassung lanciert. Bis zum 20. Oktober 2021 sind die 竞彩足球app,竞彩投注app, die Hochschulgruppen sowie die St?be aufgerufen, eine Rückmeldung zum Detaillierungsgrad der Ausführungen einzureichen sowie zum Inhalt, das heisst zur Frage, welche Aspekte thematisch zur wissenschaftlichen Integrit?t geh?ren und in den Richtlinien adressiert werden sollen.
?Ein breites Feedback ist uns wichtig?, sagt Nicolas Gruber, Pr?sident der GWP-Kommission, ?denn was die Integrit?tsrichtlinien beschreiben, muss auch gelebt werden. Es geht um die Kultur unserer Forschung und um diejenigen Werte und Prinzipien, die das Vertrauen unter den Forschenden und in die Wissenschaft erm?glichen.?
Vier Prinzipen bilden das Rückgrat der Integrit?t
Neu bilden vier konkrete, am Kodex der Akademien angelehnte Grundprinzipien der wissenschaftlichen Integrit?t (Art. 3) die Grundlage der Integrit?tsrichtlinien.
- Verl?sslichkeit gew?hrleistet Qualit?t in Lehre und Forschung und bildet die Grundlage der Glaubwürdigkeit sowie des Vertrauens in die Wissenschaft. Verl?sslichkeit bezieht sich dabei auf alle Phasen der wissenschaftlichen Arbeit, von der Konzeption (inkl. Auswahl des Projektes und der Projektpartner) bis zur Publikation und der Datenpflege. Sie beinhaltet Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
- Redlichkeit bei der Entwicklung, Ausgestaltung und Durchführung, ?berprüfung und Beurteilung, Berichterstattung und Kommunikation von Lehre und Forschung bedeutet, dass diese Schritte in transparenter Weise und im Bestreben nach gr?sstm?glicher Unvoreingenommenheit erfolgen.
- Respekt gilt sowohl den Kolleginnen und Kollegen in der Wissenschaft als auch Mitarbeitenden, Personen in Ausbildung, Studien- und Forschungsteilnehmenden, der Gesellschaft, dem kulturellen Erbe sowie der Umwelt gegenüber.
- Verantwortung tragen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Folgen des eigenen Tuns in Lehre, Forschung und allen damit verbundenen Bereichen, besonders für die Sicherheit der Mitarbeitenden und für einen sorgf?ltigen Umgang mit Ressourcen.
Ein Leitfaden für die t?gliche Forschungsarbeit
Diese Grundprinzipien sind sowohl auf die Lehr- als auch auf die Forschungst?tigkeit anwendbar. Insgesamt regeln die Richtlinien sowohl die Integrit?t bei Forschungsarbeiten als auch bei der Ver?ffentlichung und Verwertung von Forschungsergebnissen und bei der Beurteilung und Evaluation von Forschung (Stichwort: Interessenkonflikte). Eine zentrale Neuerung ist die Verpflichtung auf allgemeine Prinzipien und Standards: Alle Forschenden der ETH Zürich sollen die Verantwortung tragen, dass ihr Verhalten den Prinzipien und den Standards einer guten wissenschaftlichen Praxis entspricht.
Rein praktisch funktionieren sie als guter Leitfaden: ?Die überarbeiteten Integrit?tsrichtlinien sollen kein isolierter Rechtstext sein, sondern den Forschenden Orientierung bieten, was Integrit?t für ihre wissenschaftliche Arbeit bedeutet – darum m?chten wir ihre Erfahrungen und ihr Wissen abholen sowie die Werte und Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis intern breit mit ihnen diskutieren?, sagt ETH-Vizepr?sident Detlef Günther.
Aufgrund der inhaltlichen ?berlappungen werden die Vernehmlassungen der Integrit?ts-Richtlinien und jene zum Entwurf der Research Data Management Guidelines gekoppelt. Letztere regeln zentrale Aspekte des Forschungsdatenmanagements (Sammlung, Verarbeitung, Publikation und Erhalt von sowie Zugang zu Forschungsdaten) und der Verantwortlichkeiten in der ETH. Basierend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung wird die GWP-Kommission den Entwurf der Integrit?ts-Richtlinien überarbeiten und der Schulleitung unterbreiten.
In einem n?chsten Schritt wird auch die Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung (RSETHZ 415) einer Totalrevision unterzogen.