Bedingungen der Mobilitätsstelle

Die Mobilit?tsstelle stellt Bedingungen für einen Austsausch auf.

Ab dem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung bis zum Antritt Ihres Austauschs müssen Sie ununterbrochen an der ETH immatrikuliert sein (regul?re Semestereinschreibung oder Urlaubssemester).

  • in Europa und der Schweiz: ein bis zwei Semester (竞彩足球app,竞彩投注app k?nnen Ausnahmen festlegen.)
  • ausserhalb Europas (weltweite Programme): ein Semester
  • Falls Sie von Ihrer Teilnahme an einem Austauschprogramm ohne hinreichende Gründe zurücktreten, k?nnen Sie inskünftig von der Teilnahme an anderen Austauschprogrammen ausgeschlossen werden kann. (Beispiele für hinreichende Gründe sind: Nicht-Bestehen von Klausuren, Krankheit, Unfall, massiver Leistungsabfall im Studium.)
  • Bei einem Abbruch müssen Sie die erhaltenen Stipendien der Mobilit?tsstelle unverzüglich zurückzahlen.

Sie müssen für jede Priorit?t (Partnerhochschule) eine Kursliste erstellen. Dafür müssen Sie sich vorab zu den Vorgaben jeder gew?hlten Partnerhochschule informieren.

Nachdem Ihre Bewerbung angenommen und Ihnen eine Partnerhochschule zugeteilt worden ist, werden Sie den Studienplan für die erstellen und erfassen.

Die Rolle der Mobilit?tsstelle bei Ihrem Austausch ist administrativ. Sie kann z.B. Fragen zum Bewerbungsprozess beantworten, aber keine fachlich-akademischen. Fachlich-akademische Fragen beantworten die Mobilit?tsverantwortlichen in den 竞彩足球app,竞彩投注appn.

Anmerkungen sbe

  • Sprachkenntnisse /-zertifikate nur noch bei Programm-Seiten (keine Verdopplung mehr)
  • Sprachkurse vor Austausch verschoben zur Vorbereitungsseite
  • Zeitpunkt Mobilit?t: nur noch auf MV-Seiten
  • Zeitaufwand Planung: auf übergeordneter Seite
  • Wahl Partnerhochschule: entf?llt durch neue Gestaltung und User-Führung

 

Quellen (bei Interesse)

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